Symbol |
Klasse(n) |
Beschreibung |
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AM |
Den Führerschein erhältst du frühestens ab deinem 15. Geburtstag. |
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A1 |
Motorräder bis 125ccm und mit einer Leistung von nicht mehr als 11kW. Mit der Ausbildung für die Führerscheinklasse A1 kannst du bereits mit 15,5 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung ist ab deinem 16. Geburtstag möglich. |
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A2 |
Motorräder mit einer Leistung von nicht mehr als 35kW. Mit der Ausbildung für die Führerscheinklasse A2 kannst du mit 17,5 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung ist ab deinem 18. Geburtstag möglich. |
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A |
Motorräder Wenn du bereits 24 Jahre alt oder älter bist, betrifft dich der Stufenführerschein nicht. Solltest du in Besitz der Klasse A2 sein, kannst du nach 2 Jahren (frühestens mit 20) in die Klasse A aufsteigen. |
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B |
Kraftwagen mit nicht mehr als 3.500kg höchst zulässige Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätzen für beförderte Personen. Mit der Ausbildung für die Klasse B kannst du mit 17,5 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung ist ab deinem 18. Geburtstag möglich. |
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BE |
Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nichtmehr als 3500 kg. Mit der Ausbildung für die Klasse B kannst du mit 17,5 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung ist ab deinem 18. Geburtstag möglich. |
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B mit Code 111 |
Mit dem dem 5 jährigen besitz des B Führerschein. Motorräder der Klasse A1 mit dem B Führerschein. |
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B mit Code 96 |
Fahrzeugkombinationen - mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem schweren Anhänger - mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von 4.250kg. Die Eintragung Code 96 ist mit jeder B Ausbildung kombinierbar oder als Ausdehnung möglich. |
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C(C1) |
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen. Für C1 darf die höchst zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 7.500kg betragen. Mit der Klasse CE kannst du mit 17,5 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung ist ab deinem 18 Geburtstag möglich.
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D(D1) |
Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz. Für D1 gilt
Kraftwagen mit mehr als acht aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem
Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von acht Metern. Mit der Ausbildung der Klasse D kannst du mit 20,5 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung ist ab deinem 21. Geburtstag möglich. |
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C1E |
ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen schweren Anhänger , sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt. |
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CE |
Ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen schweren Anhänger. |
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D1E |
Ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen schweren Anhänger. |
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DE |
Ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen schweren Anhänger. |
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F |
Traktor |